Wann greift die Hausratversicherung?

Was und wann zahlt die Hausratversicherung für Schäden? Ist Eigenverschulden abgedeckt? Und wenn ja in welcher Höhe?

Neben der Immobilien-Versicherung ist die Hausratversicherung eine der bedeutsamsten Versicherungen für Privatpersonen. Durch den Abschluss wird der komplette Hausrat als eine Einheit erfasst und versichert.

Hierzu gehören unter anderem alle Einrichtungsgegenstände, wie Lampen, Fußbodenbeläge und Möbel, aber auch Gebrauchsgegenstände wie die Kaffeemaschine, die Waschmaschine und das Geschirr. Wertsachen und Verbrauchsgegenstände sind hingegen oft nicht komplett, sondern nur zu einem gewissen Teil abgesichert. Hierfür ist meist ein Beitragszuschlag erforderlich.

Fälle, in denen die Hausratsversicherung greift

Somit sichert die Hausratsversicherung das Wohnungsinventar und schützt damit den größten Teil des privaten Eigentums. Versichert sind Diebstahl, Zerstörung und Beschädigung. Konkret greift die Hausratsversicherung in folgenden Fällen:

  • Explosion
  • Feuer
  • Blitzeinschlag
  • Vandalismus nach Einbruch
  • Diebstahl nach Einbruch
  • Sturm
  • Hagel
  • Schäden/Probleme mit Leitungswasser

Teilweise werden auch Schäden reguliert, die nach einem Schaden entstanden sind:

  • Schäden durch Löschwasser
  • Rußschaden
  • Hotelkosten, wenn Wohnung durch Schaden vorübergehend nicht bewohnbar ist

Hierbei ist zu beachten, dass auch die genannten Schäden die unter höhere Gewalt, wie Sturm und Hagel, abgesichert werden, dies ist aber nicht der Fall, wenn ein Folgeschaden durch Eigenverschulden entstanden ist. Wütet ein Sturm und es dringt Wasser in ein Fenster ein greift die Hausratsversicherung, wurde das Fenster allerdings wissentlich offen gelassen ist dies nicht der Fall.

Der Versicherungsort ist von Bedeutung

Der Schutz besteht auch für Aufräumarbeiten in Hotels und Mietwohnungen nach Leitungswasser- und Brandschäden. Auch Schlossänderungskosten, die nach einem Einbruch anfallen werden in der Regel abgedeckt. Als Versicherungsort gilt immer die Wohnung, die im Versicherungsschein angegeben wurde. Wird die Wohnung gewechselt, greift der Versicherungsschutz automatisch im neuen Wohnsitz.

Die Hausratsversicherung wird vom Versicherten auf eine festgelegte Versicherungssumme abgeschlossen, diese muss den Neuwert aller versicherten Sachen erfassen. In der Praxis bedeutet dies, dass die Hausratsversicherung nahezu jedes Stück im Haus ersetzt und das zum Neuanschaffungspreis.

Nur Wohn- und Hobbyräume abgedeckt

Die Hausratsversicherung greift bei Schäden in allen Wohnräumen, inklusive Hobbyräume. Ausgenommen sind allerdings Balkone, Loggien, Terrassen, Dachböden, Treppen und Keller, da diese nicht zur Grundfläche aller Räume gezählt werden. Anders sieht es bei den genannten Räumlichkeiten auf, wenn diese als Hobbyraum einzustufen sind, wird ein Dachboden also beispielsweise zum Musizieren genutzt und ist entsprechend eingerichtet ist dies der Fall. In der Regel sind zusätzliche Optionen verfügbar, die es ermöglichen entsprechende Räumlichkeiten zusätzlich zu versichern.


Wann zahlt die Hausratversicherung?

Wann die Hausratversicherung zahlt ist im Prinzip eine einfach zu beantwortende Frage. Damit dies geschieht muss ein Schaden an Ihrem Hausrat entstanden sein. Dieser kann jedoch nicht auf irgendeine Weise, sondern muss aufgrund einer versicherten Gefahr entstanden sein.

Zu den versicherten Gefahren gehören Sturm/Hagel, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl sowie Feuer. Weiter Gefahren wie Elementarschäden, Fahrraddiebstahl oder Überspannungsschäden durch Blitz können über Klauseln vereinbart werden.

Ist Ihnen also ein Schaden durch eine der oben genannten Gefahren entstanden, können Sie diesen ihrer Versicherung melden. Am besten dokumentieren Sie alles genau, also mit Bildern, sofern dies möglich ist. Schicken Sie dann alle verfügbaren Unterlagen an Ihren Versicherer. Dieser benötigt diese um zu prüfen, ob tatsächlich eine versicherte Gefahr vorliegt und somit Versicherungsschutz besteht. Je nach Höhe des Schadens kann dies unter Umständen eine Weile dauern. Wird schlussendlich aber festgestellt, dass alles plausibel ist, erhalten Sie das Geld für den entstandenen Schaden. Eventuell wird vorher ein Gutachter den Schaden betrachten, daher ist es wichtig die Gegenstände für eine schnelle Abwicklung aufzubewahren.

Zu beachten ist hierbei dass es durchaus länger dauern kann, wenn im Zeitraum an dem Ihr Schaden entstanden ist generell viele Schadenfälle eingetreten ist, bis ausgezahlt wird. Dies liegt am erhöhten Aufkommen bei den Versicherern, wodurch sich die Bearbeitungszeit verzögert.


Wann zahlt die Hausratversicherung NICHT?

Hausratsversicherungen decken an sich eine Vielzahl von Schäden ab. Es gibt allerdings Fälle, in denen Kunden trotz eines abgedeckten Schadensbereichs auf den Kosten sitzenbleiben. Der Grund liegt dabei häufig in der Ursache begründet.

So sind zwar Einbruchdiebstahl, Raub und damit einhergehender Vandalismus versichert, aber auch nur wenn sich der Hausbesitzer nicht austricksen lässt. Sollten sich die Räuber zum Beispiel als Handwerker ausgeben und daraufhin freien Zugang zum Haus erhalten, so wird der Bestohlene sein Eigentum höchstens durch die Polizei wiederbekommen. Die "Mithilfe" muss allerdings nicht aktiv erfolgen. Eine unverschlossene Tür reicht vollkommen aus um den Versicherungsschutz auszuhebeln.

Fahrlässigkeit kann aber auch bei weniger drastischen Fällen herangezogen werden. Wenn ein Kind beim Planschen das Bad überflutet wird die Versicherung jedenfalls für keine dadurch erfolgten Schäden aufkommen. Immerhin hätten sie vereitelt werden können wenn eines der Elternteile auf das Kind aufgepasst hätte.

Die Schuld muss allerdings nicht bei den Bewohnern des Hauses liegen. So zahlt die Versicherung zwar bei Überflutungen, allerdings nur wenn die Ursache sich nicht auf steigendes Grundwasser zurückführen lässt.

Außerdem sollten sich Kunden eines wichtigen Faktes bewusst sein: Hausratsversicherungen greifen nur bei Objekten die nicht fester Bestandteil des Gebäudes sind. In solch einem Fall kann nur eine Wohngebäudeversicherung Abhilfe schaffen. Es gibt allerdings auch bei freistehenden Objekten Ausnahmen. So sind zum Beispiel Terrassenmöbel die durch Sturm oder Hagel beschädigt werden nicht abgedeckt. Dieser Bestandteil der Versicherung greift nämlich nur bei Schäden innerhalb der Wohnung. Einzig Antennenanlagen und Markisen werden ersetzt.

In manchen Fällen muss die Situation außerdem erst eskalieren bevor die Versicherung greift. So werden elektrische Geräte die durch Kurzschlüsse beschädigt werden nur dann ersetzt, wenn daraufhin auch ein Brand ausgebrochen ist.

Es ist allerdings nicht ratsam den Sachverhalt zu verzerren um ein selbstverschuldetes Ereignis als versichert darzustellen. Die Sachbearbeiter decken solche Lügen meist innerhalb kürzester Zeit auf.


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