Wer und was ist in der Hausratversicherung versichert?

Gibt es personenabhängigen Eigentum in der Hausratversicherung? Und was gehört alles zum Hausrat dazu?

Wer ist in der Hausratversicherung versichert?

Versichert ist der gesamte Hausrat der zur angemeldeten Wohnung gehört. Dazu gehören alle Gegenstände die in einem Haushalt zum Gebrauch oder Verbrauch der Versicherten dienen. Versichert sind die Gegenstände, die den polizeilich gemeldeten Personen in dieser Wohnung, in diesem Haus gehören.

Versichert sind neben dem Versicherungsnehmer, dessen Ehepartner und deren gemeinsame Kinder. Eine Hausratversicherung kann jederzeit ergänzt werden und es kann durchaus Sinn machen eine Glas- oder Elementarversicherung in den Vertrag mit einzubauen.

Versicherte Schäden durch Standardversicherung

Hierbei werden versicherte Sachen entschädigt, die durch Brand, Blitzschlag oder Explosion zerstört wurden. Schäden die durch Einbruch, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstehen, sind ebenfalls mitversichert.

Ebenfalls versichert sind Frostschäden an Ableitungsrohren und sanitären Anlagen. Für diesem Fall ist allerdings Voraussetzung, dass der Versicherungsnehmer diese Anlagen oder Rohre auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und dadurch dafür die Gefahr trägt.

Auch Wertsachen, wie Bargeld oder Schmuck sind bis zu einem gewissen Höchstbetrag mitversichert.


Was ist versichert, was zahlt die Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung. Sie bietet in der Regel Versicherungsschutz für alle Gegenstände, die der Versicherungsnehmer in seinem Haushalt, also in seinen eigenen vier Wänden, besitzt, also alle Möbel, Gardinen, Teppiche, Bilder, Bücher, Wäsche und Bekleidung, Geschirr, technische Geräte und was sonst noch so zum Haushalt gehört.

Sachen die zum Gebäude gehören und fest mit ihm verbunden sind, wie zum Beispiel Fenster und Türen, sind in der Hausratversicherung dagegen nicht enthalten.

Es gibt natürlich sehr viele Versicherer auf dem Markt, die Hausratversicherungen anbieten. Deshalb gibt es auch unterschiedliche Versicherungsformen. Trotzdem sind in den meisten Fällen die gleichen Risiken versichert, die nach der Statistik den Haushalt besonders gefährden können:

Einbruch oder Vandalismus

Risiko Nr. 1 ist der Einbruchdiebstahl. Dazu gehören auch Raub und Vandalismus.

Nach einem Einbruch ersetzt die Hausratversicherung die gestohlenen oder beschädigten Sachen. In der Regel wird sie dies zum Neuwert tun, egal wie alt die Sachen gewesen sind. Das bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft die Gegenstände nach dem heutigen Wert ersetzt.

Feuer

Risiko Nr. 2 ist Feuer. Dazu gehört nach den Bedingungen der Haushaltversicherung der Brandschaden durch ein offenes Feuer das den bestimmungsgemäßen Herd verlassen hat oder ohne einen solchen entstanden ist. Außerdem gehören auch direkter Blitzschlag, Explosionen, aber auch Schäden durch den Absturz von Luftfahrzeugen zu diesem Risiko. Aber auch Schäden, die durch die Ruß oder durch das Löschwasser entstehen, sind mit versichert.

Generell werden Schäden ersetzt, die durch Feuer, Brand oder Blitzeinschlag entstehen. Beim Blitzschlag sollten Verbraucher jedoch aufpassen. Die meisten Schäden entstehen nicht durch den Blitzeinschlag selbst, sondern durch Überspannung. Dies muss jedoch extra versichert werden.

Überspannungsschäden

Risiko Nr. 3 sind Schäden durch Strom und Elektrizität.

Schlägt ein Blitz in der unmittelbaren Nähe des Hauses ein, können auch die eigenen elektrischen Geräte in Mitleidenschaft gezogen werden, ohne dass der Blitz direkt einschlug. Der Fachmann spricht dann von einem Überspannungsschaden. Je nach Tarifwahl wird hier 25 – 50 Prozent des finanziellen Schadens ersetzt. Bei höherwertigen Tarifen auch der komplette Neuwert.

Leitungswasser

Risiko Nr. 4 sind Schäden durch austretendes Leitungswasser aus wasserführenden Anlagen.

Tritt Leitungswasser aus den Rohrsystemen aus und werden dadurch Gegenstände beschädigt, ist das auch ein Fall für die Hausratversicherung. Die häufigsten Fälle von Leitungswasserschäden sind geplatzte Schläuche von Waschmaschinen, Geschirrspülern oder überlaufende Badewannen. Versichert sind unter Umständen auch die erhöhten Wasserkosten die damit entstehen.

Folgekosten

Risiko Nr. 5 sind bestimmte Elementarereignisse. Dazu gehören Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz und Erdrutsch.

Sollte es größere Schäden an der Wohnung geben, beispielsweise durch einen Brand, werden auch die Folgekosten, sprich Aufräumkosten, von der Versicherungsgesellschaft übernommen. Wird die Wohnung unbewohnbar, werden auch Hotelkosten, Lagerkosten und ähnliches bezahlt.

Nochmal kurz zusammengefasst

  • Einbruch / Vandalismus
  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Überspannungsschäden
  • Sturm und Hagel
  • Folgekosten einer der oben genannten Ursachen

Die genannten Risiken sind bis auf wenige Ausnahmen in allen Arten von Hausratversicherungen enthalten, darüber hinaus kann der Versicherungsnehmer meistens seinen darüber hinausgehenden Versicherungsschutz anhand von Bausteinen auswählen und gegen Zusatzbeitrag mitversichern. Es gibt zum Beispiel Zusatz-Versicherungen für Hochwasser und Überschwemmung, Lawinenabgänge, Glasschäden, Fahrraddiebstahl, Diebstahl von Reisegepäck, eine Zusatzversicherung für die Kosten von Schlüssel-Notdiensten und ähnliches. Sehr oft ist auch eine Privathaftpflicht-Versicherung in die Hausratversicherung integriert, die wiederum mit einer Tierhalter-Haftpflicht ergänzt werden kann.


Welche Schäden übernimmt die Hausratversicherung?

Möchte man sein Hab und Gut schützen, benötigt man eine Hausratversicherung. Sie ist aber nicht unbedingt zwingend nötig, denn verfügt man nur über einen bescheidenen Haushalt, ist der Bedarf eher zweitrangig.

Bei der Hausratversicherung sind Schäden durch:

  • Einbruchdiebstahl
  • Brand
  • Implosion
  • direkten Blitzschlag
  • Explosion
  • Vandalismus nach einem Einbruch
  • Sturm/Hagel
  • Leitungswasser
  • Raub

versichert.

Zusätzliche Schäden, die versichert werden können

Zusätzlich können aber weiter Schäden versichert werden. Verfügt man über teure Elektrogeräte, empfiehlt sich der Einschluss gegen Überspannung durch Blitzschlag. Fahrraddiebstahl kann ebenfalls eingeschlossen werden und lohnt sich besonders bei hochwertigen Fahrrädern. Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Fahrrad dann auch außerhalb des angegebenen Versicherungsortes abgesichert. Und dies ohne zeitliche Begrenzung. Aber auch Elementarschäden durch Flut oder Lawinen können in die Hausratversicherung eingeschlossen werden. Dies bedarf aber immer einer individuellen Prüfung.

Bei jedem Schaden sollte beachtet werden, dass dieser sofort der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden sollte. Auch sollten Maßnahmen zur Schadenminderung vorgenommen werden.


Was deckt die Hausratversicherung ab?

Die Hausratversicherung deckt Schäden an allen Gegenständen ab, die zu ihrem Hausrat gehören. Dazu zählen etwa ihre Tische im Wohnzimmer, ihre Töpfe in der Küche oder auch ihre Badeutensilien.

Zu beachten ist dass der Schaden nicht irgendwie entstanden sein darf sondern durch eine sogenannte versicherte Gefahr. Zu diesen gehören in der Hausratversicherung die Gefahren Sturm/ Hagel, Einbruchdiebstahl, Feuer (unter diesen Begriff fallen beispielsweise auch Explosionen) sowie Leitungswasser. Bei den meisten Versicherern können aber weiter Gefahren versichert werden. So bieten viele eine Versicherung gegen Elementarschäden an. Unter diesen Begriff fallen Naturereignisse wie etwa Lawinen, Schneedruck, Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Vulkanausbruch und Rückstau.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit ihre Elektronischen Geräte zu versichern. Dies geschieht über die Klausel Überspannungsschäden durch Blitz. Schlägt also ein Blitz bei ihnen ein und es funktioniert beispielsweise ihr Fernseher nicht mehr, ist dies über die Zusatzklausel Überspannungsschäden durch Blitz abgesichert.

Damit ist es aber noch nicht genug. Auch Glasbruch kann in der Hausratversicherung mitversichert werden. Hier muss auch keine der oben genannten Gefahren eingetreten sein, da es sich hierbei um eine Allgefahrenversicherung handelt. Dies bedeutet dass Ihre Glasbruchversicherung auch dann greift, wenn durch eigenen Ungeschicklichkeit Glas zu Bruch geht.

Dazu kann auch noch Fahrraddiebstahl bis zu einer bestimmten Entschädigungsgrenze eingeschlossen werden.


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