Hausratversicherung Wasserschaden

Kommt die Hausratversicherung für Schäden durch Rohrbruch, Leckage oder anderweitige Nasschäden auf? Und wenn ja, was genau wird bezahlt?

Ein Rohrbruch, ein Leck im Heizkörper oder eine defekte Waschmaschine, die Ursachen für einen Wasserschaden sind vielfältig. Wasserschäden gehören zu den häufigsten Schadensfällen in Wohnungen und können finanziell gravierende Auswirkungen haben. Trocknungsmaßnahmen sind kostenintensiv und beschädigte Elektronikgeräte und Möbel müssen in diesem Fall häufig ebenfalls ersetzt werden.

Die Hausratsversicherung greift in vielen Fällen

Die Hausratversicherung deckt Wasserschäden nicht pauschal ab, das heißt, es kommt nicht auf die Art des Schadens an sich an, sondern wie der Schaden verursacht wurde. Konkret bedeutet dies, dass die Hausratsversicherung Schäden reguliert, die ausgelöst wurden durch:

  • Unfälle mit Geschirrspüler oder Waschmaschine
  • Rohrbrüche
  • Lecks an Wärmepumpen und Heizungsanlagen
  • Beschädigte Aquarien und Wasserbetten (der Inhalt des Aquariums ist nicht mitversichert)
  • Naturkatastrophen wie Lawinen, Erdrutsche und Sturmfluten (kann von Vertrag zu Vertrag variieren)

Darüber hinaus werden auch in angrenzenden Wohnungen ausgelöste Schäden reguliert, etwa ein Leckschaden, der an der Decke des Nachbars zu einem unansehnlichen Fleck und einer Beschädigung der Bausubstanz führt.

Wasserschäden, die nicht reguliert werden

  • Einfache Durchnässungsschäden (beispielsweise durch achtlos offengelassene Fenster oder umgefallene Putzeimer)
  • Wasserschäden außerhalb des Wohnraumes
  • Zusätzliche Schäden außerhalb der Einrichtung (hier greift die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers)

Schaden begrenzen

Damit die Hausratversicherung wie gewünscht zahlt, muss der Versicherte den Schaden so schnell wie möglich begrenzen. Konkret bedeutet dies, dass die Ursache ausfindig zu machen und wenn möglich zu beheben ist. Dies kann sich beispielsweise im Abstellen des Haupthahns äußern. Auch sämtliche elektronische Geräte müssen in Sicherheit gebracht werden, da andernfalls eine mutwillige Gefährdung des Hausrats vorliegt. Auch das Abstellen des Stroms gehört zu den erforderlichen Schritten. Anschließend muss das Wasser, egal ob durch das Aufstellen von Töpfen, Schippen oder Pumpen, entfernt bzw. aufgefangen werden. So wird der Hausrat an sich geschützt und es werden Schäden der Bausubstanz verhindert. Türen und Fenster sollten geöffnet sein, damit die Luftfeuchtigkeit nicht das Mobiliar angreift.

Schaden melden

Anschließend muss der Schaden unverzüglich an die Versicherung gemeldet und der Ort des Geschehnisses unverändert belassen werden. So kann sich die Versicherung selbst ein Bild des Schadens und der Auswirkungen machen. Lediglich die genannten Maßnahmen zur Eindämmung des Schadens sollen und müssen zuvor erfolgen.


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