Diebstahl – Was die Hausratversicherung zahlt

Wann und wieviel zahlt die Hausratversicherung bei einfachem / schwerem Diebstahl und Raub? Hier finden Sie Antworten!


1. Diebstahl - was darunter zu verstehen ist

Im Rahmen des Gestzes gibt es drei Abstufungen des Diebstahls. So auch in der Hausratversicherung. Dabei st es von essentieller Bedeutung für eine eventuelle Erstattung des Schadens, was für eine Art des Diebstahls vorliegt.

Einfacher Diebstahl sowie Taschendiebstahl

Einfacher Diebstahl ist in der Hausratversicherung in der Regel nicht versichert. Laut Gesetzgeber liegt ein einfacher Diebstahl dann vor, wenn der Täter fremdes Eigentum entwendet, ohne dafür ein Hindernis überwinden zu müssen. Dazu gehört beispielsweise Taschendiebstahl oder der Diebstahl aus unverschlossenen Räumlichkeiten. Muss der Täter hingegen eine Tür oder ein Schloss aufbrechen oder zwingt das Opfer unter Androhung oder Anwendung von Gewalt zur Herausgabe der Wertgegenstände, liegt ein schwerer Diebstahl bzw. Raub vor. Hier zahlt die Hausratversicherung, sofern in die Wohnräume eingebrochen wird oder die Police eine Außenversicherung umfasst.

Eigenschaften von einfachem Diebstahl

Schwerer Diebstahl, bzw. Einbruchdiebstahl

Bei einem schweren Diebstahl bzw. einem Einbruchdiebstahl kommt die Hausratversicherung für die Kosten der entwendeten Gegenstände auf. Neben dem Einbruch in die Wohnung bzw. das Haus, umfassen die Leistungen der Hausratversicherung dabei in der Regel auch den Einbruch in das verschlossene Auto oder die Kellerräume eines Mietshauses. Auch der Einbruch in den verschlossenen Spint im Fitnesscenter oder die gesicherte Schreibtischschublade im Büro können durch die Hausratversicherung abgedeckt sein. Dabei zahlt die Versicherung aber keineswegs die Schäden, die beispielsweise am Auto des Versicherten entstehen. Vielmehr wird der Fotoapparat, der aus dem Handschubfach gestohlen wurde, erstattet. Dieser ist durch die Außenversicherung im Versicherungsschutz mit abgedeckt.

Eigenschaften von schwerem Diebstahl

Räuberischer Diebstahl / Raub

Die Außenversicherung der Hausratversicherung kommt auch bei räuberischem Diebstahl für entwendete Wertgegenstände und Bargeld auf, wenn die Tat außerhalb der eigenen vier Wände geschieht. Unter Raub versteht der Gesetzgeber dabei Diebstahl unter Anwendung oder Androhung von Gewalt. Somit ist einfacher Taschendiebstahl nicht durch die Hausratversicherung abgesichert. Wenn der Versicherte jedoch überfallen wird und der Dieb Portemonnaie, Handtasche oder das teure Smartphone stiehlt, so leistet die Hausratversicherung. Das gleiche gilt, wenn sich ein Dieb unter Gewaltandrohung Zugang zu der Wohnung des Versicherten verschafft und Bargeld, Wertgegenstände oder Elektronikgeräte an sich nimmt.

Eigenschaften von räuberischem Diebstahl


Einbruch

Bei der Erstattung der Werte, die im Zuge eines Einbruchs verloren gegangen sind, wird auf Seiten der Versicherung, über die die Hausratsversicherung abgeschlossen wurde, zwischen einem "echten" Einbruch und einem - eventuell mutwillig verursachten - Diebstahl unterschieden.

Wenn ein Versicherungsnehmer also nicht dafür Sorge trägt, dass Außenstehende nicht an seine Habe gelangen können, handelt er fahrlässig, und die Versicherung kommt nicht dafür auf, wenn Dinge aus dem Haushalt, hier auch auf den Außenbereich bezogen, also Terrasse oder Garten, entwendet werden. Lässt also zum Beispiel jemand sein Laptop sozusagen unbeaufsichtigt auf der Terrasse stehen, um für eine halbe Stunde im Inneren des Hauses anderen Tätigkeiten nachzugehen, und das Laptop wird entwendet, handelt es sich um einen Diebstahl, und die Versicherung kommt nicht für den Ersatz auf.

Wenn es sich allerdings um eine echten Einbruch handelt, bei dem eine verschlossene, also auch zusätzlich abgeschlossene, Tür oder ein geschlossenes Fenster geöffnet bzw. aufgebrochen wird, kommt die Versicherung für den Schaden auf, wenn Eindringlinge Dinge entwenden. Dies ist schließlich auch ein Teil des Prinzips, den Hausrat zu schützen bzw. zu sichern. Die Hausratsversicherung erweitert sich im Geltungsbereich übrigens auch auf Hotelzimmer. Das heißt, wenn ein Versicherungsnehmer geltend macht, dass er sein Hotelzimmer korrekt abgeschlossen hat, also auch Einbruchsspuren vor Ort nachgewiesen werden können (hier sollte man darauf achten, dass ein Protokoll des Vorgangs angefertigt wird, und es der Versicherung vorlegen), kann er dies der Versicherung als Einbruch anzeigen und wird die Summe erhalten, die die Neuanschaffung des gestohlenen Gegenstands erfordern würde.

Zum Hausrat gehören neben technischen Geräten wie DVD Playern, Laptops oder Fernsehern auch Dinge, wie Antiquitäten, Teppiche oder Schmuckstücke. Für den Versicherten gilt es in Fällen von Einbruch, nachzuweisen, dass er diese Gegenstände auch wirklich besessen hat. Es lohnt sich also auf jeden Fall, alle Quittungen aufzubewahren, um den Besitz geltend zu machen.


2. Orte, an denen der Diebstahl geschehen ist

Abhängig von dem Ort, an dem der Diebstahl geschehen ist, ist es mal mehr und mal weniger wahrscheinlich, dass die Hausratversicherung eintritt. Das ist oft abhängig von der typischen Art des Diebstahls, von der in den Situationen auszugehen ist.

Diebstahl aus dem Auto / KFZ

Werden Gegenstände aus dem Auto gestohlen, so kommt in manchen Fällen die Hausratversicherung auf. Denn Hausrat ist über die Außenversicherung auch außerhalb der Wohnräume versichert. Die besten Aussichten auf Erstattung haben Versicherte, wenn das Auto während des Diebstahls in einer abgeschlossenen Garage stand. Wird das Auto hingegen auf der Straße oder einem öffentlichen Parkhaus aufgebrochen und Wertgegenstände entwendet, so zahlt die Versicherung unter Umständen nur einen Teil der entstandenen Schäden. Wer sein Auto kurz unverschlossen verlässt – beispielsweise um an der Tankstelle zu bezahlen – der kann allerdings nicht mit Ersatz rechnen. Denn in diesem Fall hatte der Dieb freien Zugang zum Diebesgut.

Diebstahl im Krankenhaus und Krankenzimmer

Diebstähle kommen auch in Krankenhäusern immer wieder vor. Hier zahlt die Hausratversicherung jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wird beispielsweise das Smartphone vom Nachttisch im Krankenzimmer gestohlen, liegt ein einfacher Diebstahl vor. Für einen solchen kommt die Hausratversicherung auch nicht über die sogenannte Außenversicherung auf. In immer mehr Krankenhäusern haben Patienten in den Krankenzimmern aber verschließbare Schränke oder andere sichere Aufbewahrungsmöglichkeiten zur Verfügung. Bricht ein Dieb einen verschlossenen Schrank auf, dann handelt es sich nicht mehr um einfachen Diebstahl und die Hausratversicherung zahlt, wenn sich der Diebstahl nachweisen lässt.

Diebstahl im Hotel oder Hotelzimmer

Viele Gäste wähnen ihre Wertsachen im Hotel sicher und lassen Schmuck, Smartphone und sogar Bargeld offen rumliegen. Auch Diebe wissen das und nutzen das Vertrauen der Hotelgäste aus. Die Hausratversicherung kommt für Schäden beim Diebstahl aus dem Hotelzimmer nur dann auf, wenn dieses aufgebrochen wurde. Allerdings kommt es leider auch vor, dass Hotelpersonal Eigentum von Gästen entwendet. Da es sich hierbei um einfachen Diebstahl handelt, zahlt die Hausratversicherung nicht. Unter Umständen kann das Hotel jedoch für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. Wer den Schlüssel in der Tür des Hotelzimmers stecken lässt, kann hingegen in aller Regel weder von der Versicherung noch dem Hotelbetreiber eine Erstattung erwarten. Denn hier liegt grobe Fahrlässigkeit vor.

Diebstahl in der Schule

Bei einem einfachen Diebstahl in der Schule leistet weder die Hausratversicherung, noch muss die Schule für den Verlust haften. Wertgegenstände, wie teure Smartphones, sollten daher besser zuhause gelassen werden. Anders liegt der Fall, wenn der Schüler die Wertsachen in einem verschlossenen Spint oder Umkleideschrank verwahrt hat. Wird der Schrank aufgebrochen, so leistet mitunter die Außenversicherung der Hausratversicherung. In jedem Fall sollte darüber die Schulleitung informiert und Anzeige bei der Polizei erstattet werden.

Fahrräder, die auf oder neben dem Schulgelände abgestellt werden, sind bei einem Diebstahl über die Hausratversicherung abgesichert, wenn sie ausreichend gesichert sind und der Versicherungsvertrag einen Leistungsbaustein zur Fahrradversicherung enthält.

Diebstahl im Urlaub

Die Hausratversicherung kommt auch bei Diebstählen im Urlaub auf. Sowohl bei Inlands- wie auch bei Auslandsreisen gilt: Wenn der Versicherungsvertrag einen Außenversicherung umfasst, ersetzt die Hausratversicherung gestohlene Wertgegenstände, wenn ein schwerer Diebstahl vorliegt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn jemand in das Hotelzimmer oder das Auto einbricht. Taschendiebstahl ist hingegen nicht abgesichert. Auch wer die teure Kamera im Restaurant einen Augenblick unbeaufsichtigt lässt, wird der Verlust von der Hausratversicherung nicht entschädigt. Wird die Herausgabe von Bargeld, Kamera oder Smartphone hingegen unter Gewaltandrohung erzwungen, dann handelt es sich um Raub. Hier zahlt die Hausratversicherung auch im Urlaub.

Diebstahl im Büro

Die Hausratversicherung zahlt bei einem Diebstahl im Büro nur dann, wenn die entwendeten Gegenstände aus einem abgeschlossenen Schrank oder einer gesicherten Schreibtischschublade gestohlen wurden. Liegen das Smartphone, Portemonnaie oder der mp3-Player hingegen offen zugänglich auf dem Schreibtisch, dann kommt die Hausratversicherung nicht für den Verlust auf. Auch wenn Bargeld oder das Handy aus dem Mantel oder der Handtasche entwendet werden, liegt ein einfacher Diebstahl vor. Hier muss die Hausratversicherung nicht zahlen. Selbst wenn die Wertsachen in einem abgeschlossenen Büro oder einem gesicherten Schrank gelagert werden, kann die Hausratversicherung die Leistungen unter Umständen verweigern. Ist nämlich der Schlüssel für den Dieb offen zugänglich, handelt es sich ebenfalls um einen einfachen Diebstahl.

Diebstahl im Ausland

Wer bei einem Auslandsaufenthalt bestohlen wird, erhält unter Umständen Geld von der Hausratversicherung. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn in das Hotelzimmer eingebrochen und Bargeld bzw. Wertgegenstände entwendet werden. Hier leistet die Hausratversicherung, wenn der Versicherungsvertrag eine sogenannte Außenversicherung beinhaltet. Diese kommt jedoch nur für die Schäden auf, wenn ein Einbruch oder Raub vorliegt. Bedienen sich Hotelangestellte, die Zugang zum Hotelzimmer haben, an den Wertsachen, kann die Hausratversicherung die Leistungen verweigern. Auch der Taschendiebstahl wird durch die Hausratversicherung nicht abgedeckt.

Die Außenversicherung gilt nur für Gegenstände, die sich zeitweise außerhalb der Wohnung befinden. Wer eine Ferienwohnung besitzt und darin Elektrogeräte wie Fernseher oder Stereoanlage für längere Zeit – in der Regel gilt eine zeitliche Begrenzung von drei Monaten – aufbewahrt, wird bei einem Einbruch und Diebstahl nicht von der Hausratversicherung entschädigt.

Diebstahl im Zug

Der Diebstahl von Wertgegenständen und Bargeld im Zug wird von der Hausratversicherung nicht abgedeckt. Zwar ist Hausrat auch außerhalb der eigenen vier Wände durch manche Policen über die Außenversicherung abgesichert. Da Gegenstände im Zug für Diebe jedoch frei zugänglich sind, kommt die Hausratversicherung nicht auf. Anders läge der Fall, wenn es im Zug die Möglichkeit gibt, Gepäckstücke oder Wertgegenstände in einem Schließfach zu lagern. Dies ist in einigen Zügen im europäischen Ausland möglich. Wird ein solches Schließfach aufgebrochen, dann handelt es sich nicht mehr um einen einfachen Diebstahl, die Außenversicherung zahlt also für den Verlust.


3. Gegenstände, die durch den Diebstahl entwendet wurden

Viele Menschen suchen nach Hilfe, wenn ihnen eine Sache geklaut worden ist. Denn es ist wichtig, dass man richtig reagiert, wenn es zu einem Diebstahl gekommen ist! Was Sie sonst noch tun müssen, außer Ihr Handy zu sperren, oder das Schloss Ihrer Wohnung auszutauschen, erfahren Sie hier.

Diebstahl Handy / iPhone

Handys sind durch die Hausratversicherung abgedeckt. Für einen Diebstahl außerhalb der eigenen vier Wände heißt das allerdings nicht, dass die Versicherung das gestohlene Gerät in jedem Fall ersetzt. Entwendet etwa ein Taschendieb das neue iPhone, so handelt es sich dabei um einen einfachen Diebstahl. Dieser ist nicht über die Hausratversicherung abgedeckt. Muss der Dieb jedoch ein Hindernis überwinden, wie beispielsweise ein Schloss, dann kommt die Hausratversicherung für den Schaden auf. Wenn also das Auto aufgebrochen und das Telefon gestohlen wird, leistet die Hausratversicherung. Natürlich zahlt die Versicherung auch, wenn das Telefon beim Einbruch in die Wohnung oder das Haus zum Diebesgut gehört.

Auch bei einem Überfall kann die Hausratversicherung leisten. Wird dem Versicherten dabei unter Anwendung oder Androhung von Gewalt das Smartphone gestohlen, so fällt dies unter Raub – hier greift die Außenversicherung der Hausratversicherung.

Diebstahl Notebook / Laptop

Der Diebstahl eines Laptops ist nicht nur ärgerlich, gute Modelle kosten schnell über tausend Euro. Wem jedoch auf dem Weg zur Arbeit, im Zug oder Café ein Notebook entwendet wird, erhält von der Hausratversicherung in der Regel keine Leistungen. Die meisten Policen sichern über die Außenversicherung auch Hausrat über die Grenzen der eigenen Wohnung hinaus ab. Jedoch gilt das nicht für einfachen Diebstahl. Wenn der Laptop jedoch mit Gewalt oder unter Androhung von Gewalt geraubt wird, leistet die Versicherung. Auch wenn das Notebook beispielsweise im verschlossenen Auto liegt und dieses aufgebrochen wird, kommt die Hausratversicherung für den Ersatz bei Diebstahl auf.

Diebstahl Kamera

Gerade teure Digital- und Spiegelreflexkameras sind immer wieder Gegenstand von Diebstählen. Doch wer sich durch die Hausratversicherung rundum geschützt fühlt, wird unter Umständen im Schadensfall enttäuscht. Denn die Versicherung zahlt zwar sehr wohl, wenn die Wohnung oder das Haus aufgebrochen und dabei auch die Kamera entwendet wird. Geschieht der Diebstahl jedoch außerhalb der eigenen vier Wände, dann deckt die Außenversicherung der Hausratversicherung den Schaden nur ab, wenn es sich um einen schweren Diebstahl oder Raub handelt. Somit ist die Versicherung nicht zu Leistungen verpflichtet, wenn die Kamera aus dem Rucksack gestohlen wird. Bricht der Dieb allerdings das Auto des Versicherten auf, um an die Kamera zu kommen oder erzwingt er unter Gewaltandrohung die Herausgabe der Kamera, ersetzt die Hausratversicherung die Kamera.

Diebstahl Navi

Wenn das Auto aufgebrochen und das Navigationsgerät gestohlen wird, dann zahlt in manchen Fällen die Hausratversicherung. Dazu muss das Navi über die Außenversicherung der Hausratversicherung mit abgedeckt sein. Wichtig ist auch, ob die Versicherung grobe Fahrlässigkeit mit abdeckt. Denn gerade dann, wenn sich das Navi-Gerät noch in der Halterung befand und damit für den Dieb gut sichtbar war, verweigern manche Versicherer die Leistungen. Bewahrt man das Navi hingegen im Handschubfach auf, zahlt die Versicherung den Schaden eher.

In keinem Fall muss die Hausratversicherung das gestohlene Navigationsgerät ersetzen, wenn der Wagen unverschlossen war. Hier hatte der Dieb freien Zugang zu der Kamera und man spricht von einem einfachen Diebstahl. Einen solchen decken die Hausratversicherer jedoch meist nicht ab.

Diebstahl Fahrrad

Das Fahrrad gehört zwar auch zum Hausrat, ist gegen Diebstahl durch eine einfache Hausratversicherung aber nur dann geschützt, wenn es infolge eines Einbruchs aus den verschlossenen Wohnräumen oder dem Gemeinschaftskeller bzw. eigenen Kellerräumen entwendet wurde. Damit die Hausratversicherung leistet, müssen dabei meist sowohl der entsprechende Raum als auch das Fahrrad selbst abgeschlossen gewesen sein.

Jedoch kann mit der Hausratversicherung auch eine Fahrradversicherung als Leistungsbaustein vereinbart werden. Viele Hausratpolicen enthalten diesen Schutz bereits standardgemäß. Damit ist das Fahrrad auch beim Diebstahl aus dem Innenhof oder vom Fahrradständer geschützt, sofern es ausreichend gesichert ist. Einige Verträge leisten jedoch nicht bei Diebstählen in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr. Dies ist in den jeweiligen Vertragsbedingungen genau geregelt.

Diebstahl KFZ

Autos und Motorräder gehören nicht mit zum Hausrat und sind daher auch nicht über die Hausratversicherung abgesichert. So kommt im Falle eines Autodiebstahls die Teilkasko- oder die Vollkaskoversicherung für den Wiederbeschaffungswert des Wagens auf. Die Hausratversicherung zahlt nur für Gegenstände, die bei einem Einbruch ins Auto entwendet wurden. Selbst wenn das Auto aus einer abgeschlossenen Garage gestohlen wird, zählt das Fahrzeug nicht zum Hausrat. Anders liegt der Fall, wenn das Auto aufgebrochen wird und Gegenstände aus Handschubfach oder Kofferraum gestohlen werden. Einige Hausratversicherungen decken hier den entstandenen Schaden über die sogenannten Außenversicherung ab.

Diebstahl Portemonnaie / Geldbörse

Bargeld, das sich in einem gestohlenen Portemonnaie befindet, wird je nach Art des Diebstahls von der Hausratversicherung ersetzt. Bei einem Einbruchdiebstahl zahlt die Hausratversicherung so auch für entwendetes Bargeld. Üblicherweise gilt dabei eine Erstattungsobergrenze von 1.000 bis 2.000 Euro, abhängig vom Versicherungsvertrag. Außerhalb der Wohnung ist das Portemonnaie über die Außenversicherung der Hausratversicherung abgedeckt, wenn der Dieb um an die Geldbörse zu gelangen ein Schloss aufbrechen muss, zum Beispiel beim Auto oder einem verschlossenen Spint in der Schwimmhalle. Auch bei einem Raub, wenn der Geschädigte also mit Androhung von Gewalt zur Herausgabe der Geldbörse gezwungen wird, zahlt die Hausratversicherung teilweise den entstandenen Schaden. Einfacher Taschendiebstahl ist hingegen nicht abgedeckt. Geschädigte sollten allerdings unbedingt schnellstmöglich alle EC- und Kreditkarten sperren lassen, da Folgediebstähle selbst bei Raub oder schwerem Diebstahl nicht immer mit abgedeckt sind.

Diebstahl Geld

Grundsätzlich ist der Diebstahl von Bargeld in der Hausratversicherung mit versichert. Wird beispielsweise bei einem Einbruch in das Haus oder in die Wohnung Bargeld gestohlen, so ist dieses durch die Hausratversicherung genauso abgedeckt wie Elektrogeräte oder Schmuck. Allerdings erstattet die Hausratversicherung Bargeld nur bis zu einer vertraglich geregelten Grenze. Diese beträgt meist zwischen 1.000 und 2.000 Euro. Auch wenn das Geld in einem Safe oder einer Geldkassette aufbewahrt wird, zahlt die Versicherung bei Diebstahl keine höheren Summen.

Wird das Bargeld außerhalb der Wohnung entwendet, ist eine Erstattung durch die Hausratversicherung nur möglich, wenn dieses verschlossen aufbewahrt wurde, beispielsweise der Dieb das Auto des Versicherten aufgebrochen und Geld aus dem Handschubfach gestohlen hat. Wem hingegen Bargeld oder das Portemonnaie aus der Kleidung oder einer Tasche gestohlen wird, hat gegenüber der Hausratversicherung keine Ansprüche.

Diebstahl Schmuck

Wird Schmuck beim Einbruch in die Wohnung gestohlen, so zahlt die Hausratversicherung. Doch auch bei einem Diebstahl außerhalb der eigenen vier Wände kommt die Versicherung unter Umständen auf. Allerdings leistet die Hausratversicherung nicht bei einem einfachen Diebstahl. Dieser liegt vor, wenn der Dieb freien Zugang zum Diebesgut hat. Wer beispielsweise am Arbeitsplatz Uhr oder Halskette ablegt, kann nicht mit Ersatz rechnen, wenn jemand das wertvolle Stück mitgehen lässt. Anders verhält es sich beim Einbruch in den abgeschlossenen Spint im Fitnesscenter. Hier haftet zwar mitunter auch der Betreiber des Centers. Da es sich hierbei um einen Einbruch handelt, sollte auch die Erstattung durch die Hausratversicherung überprüft werden. Auch bei einem Raub, also einem Diebstahl unter Gewaltanwendung und –androhung, greift die Hausratversicherung ein.

Diebstahl Handtasche

Bargeld und Wertgegenstände werden durch die Hausratversicherung nicht nur bei einem Einbruchdiebstahl versichert. Auch ein Handtaschenraub kann über die sogenannte Außenversicherung mitversichert sein. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn die Handtasche durch Anwendung oder Androhung von Gewalt geraubt wird. Einige Versicherungsverträge sehen auch eine Absicherung vor, wenn der Diebstahl durch besondere List entwendet wird. Die Hausratversicherung leistet des Weiteren dann, wenn die Handtasche aus einem verschlossenen Raum gestohlen wird. Bricht beispielsweise jemand den Kofferraum eines Autos oder ein Schließfach im Einkaufszentrum auf, in dem die Handtasche vorübergehend gelagert wurde, liegt auch ein Einbruchdiebstahl bzw. schwerer Diebstahl vor.

Kommt es zum Diebstahl der Handtasche, sollten schnellstmöglich EC- und Kreditkarten gesperrt und ggf. Schlösser für Wohnungstüren, Geschäftsräume usw. ausgetauscht werden.

Diebstahl Kinderwagen

Beim Diebstahl von Kinderwagen zahlt die Hausratversicherung in der Regel nicht. Nur wenn der Diebstahl im Rahmen eines Einbruchs erfolgt, also der Wagen beispielsweise aus der verschlossenen Wohnung oder den abgesperrten Kellerräumen entwendet wird, muss die Versicherung leisten. Wer hingegen als Mieter in einem Mehrfamilienhaus den Kinderwagen im Hausflur parkt, kann keine Leistung von der Hausratversicherung erwarten. Denn der Kinderwagen ist in diesem Fall zumindest den anderen Mietern, meist aber auch für andere Personen frei zugänglich. Auch wer den Kinderwagen kurz vor einem Café, Einkaufszentrum oder der Kinderarztpraxis abstellt, kann nicht mit Leistungen von der Hausratversicherung rechnen, wenn dieser gestohlen wird.

Diebstahl (Haus-)Schlüssel, Autoschlüssel

Werden Schlüssel gestohlen, entstehen mitunter nicht nur Kosten durch den Ersatz der zugehörigen Schlösser. Es kann sich auch ein Folgediebstahl ergeben. Wird beispielsweise ein Hausschlüssel zusammen mit Ausweispapieren entwendet, muss man als Geschädigter schnell handeln. Schließlich hat der Dieb in diesem Fall nicht nur den Schlüssel, sondern auch die Adresse. Die Hausratversicherung kommt nicht immer für einen solchen Folgediebstahl auf. Hier lohnt sich ein Blick in das Kleingedruckte des Versicherungsvertrags.

Achtung:

Beim Diebstahl von Schlüsseln sollte nicht nur der Austausch der Schlösser veranlasst werden. So muss beispielsweise auch der Vermieter informiert werden, wenn der Schlüssel zu einer zentralen Schließanlage gehört. Beim Autoschlüssel müssen hingegen gerade bei neueren Wagen nicht immer gleich alle Schlösser ausgetauscht werden. Hier reicht es oftmals aus, wenn in einer Vertragswerkstatt der alte Code der Wegfahrsperre gelöscht und ersetzt wird.