Das Fahrrad in der Hausratversicherung

Ist das Fahrrad als Hausrat mitversichert? Untern welchen Umständen übernimmt die Hausratversicherungen entstandene Schäden am Rad?

Falls Sie sich fragen sollten, ob auch ihr Fahrrad als Hausratgegenstand angesehen wird, so sehen Sie diese Frage als bejaht an. Sollte ihr Fahrrad also durch eine versicherte Gefahr, zum Beispiel durch Sturm, beschädigt worden sein, können Sie dies ihrer Versicherung melden. Diese wird den Schaden ersetzen, sofern das Sturmereignis nachgewiesen ist.

Da die meisten Kunden einer Versicherung ihr Fahrrad aber insbesondere gegen Diebstahl versichern wollen, muss beachtet werden, dass hier die Zusatzklausel für Fahrraddiebstahl, bzw. die Außenversicherung eingeschlossen sein muss. Dadurch ist Ihr Fahrrad auch versichert, wenn es Ihnen etwa am Bahnhof entwendet wurde. Selbstverständlich muss das Fahrrad sicher abgestellt, das heißt mit einem Schloss angekettet, gewesen sein. Weiterhin ist zu beachten, dass bei dieser Klausel manchmal eine Nachtzeitklausel eingebaut ist. Dann besteht Versicherungsschutz nur zu bestimmten Uhrzeiten am Tag und ruht über Nacht. Diese Klausel ist bei Neuverträgen jedoch eher unüblich.

Wird Ihr Fahrrad, welches Sie im Keller aufbewahren aber bei einem Einbruch gestohlen, ist die Zusatzklausel Fahrraddiebszahl nicht nötig. In diesem Fall greift die Gefahr Einbruchdiebstahl.

Die Klausel für Fahrraddiebstahl beinhaltet in der Regel eine Entschädigungsgrenze. Dies ist üblicherweise ein Prozentsatz der Versicherungssumme und kann normalerweise gegen Aufpreis erhöht werden.

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